Wohnungsübergabe – Abnahmeprotokoll

Sehr geehrter Vermieter,
sehr geehrter Eigentümer,

oft gibt es bei der Wohnungsübergabe Ärger, meistens entsteht der Ärger erst bei Auszug. Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten bei Übergabe der Wohnung.

Der Vermieter stellt Mängel fest und behauptet, diese waren bei Einzugsübergabe nicht vorhanden. Der Mieter dagegen behauptet, diese Mängel waren bereits vorhanden und schon sieht man sich vor Gericht wieder.

Diese Streitigkeit kostet unter Umständen für beide Parteien viel Geld. Sei es für teure Gutachten, Beweissicherungsverfahren, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten.

Abgesehen wie der Streit für Sie ausgeht, bis so ein Streit beendet ist, haben Sie viel Zeit und Nerven verloren, die Ihnen keiner zurückgeben kann bzw. bezahlt, auch werden immer wieder Freunde und Bekannte, die als Zeugen Aussagen müssen, in den Streit hineingezogen und somit auch physisch belastet.

Damit es aber soweit nicht kommt, können wir, für Sie, eine Wohnungsabnahme mit Abnahmeprotokoll, zusammen mit Ihrem Mieter, durchführen und erstellen.
Diese Kosten machen sich fast immer bezahlt.

Durch solch ein Protokoll kann nachgewiesen werden, welche Mängel bei Einzug bzw. Auszug vorhanden waren. Welche Mängel der Mieter bzw. der Vermieter zu verantworten hat. Ob eine Mangel eine ordnungsgemäße Abnutzung ist oder ein übermäßiger Gebrauch, Abnutzung. Ob Schönheitsreparaturen ausgeführt wurden, oder ob diese überhaupt ausgeführt werden müssen.